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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21.OVG, 7 A 10583/21.OVG   

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https://dejure.org/2022,12275
OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21.OVG, 7 A 10583/21.OVG (https://dejure.org/2022,12275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.2022 - 7 A 10582/21.OVG, 7 A 10583/21.OVG (https://dejure.org/2022,12275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 7 A 10582/21.OVG, 7 A 10583/21.OVG (https://dejure.org/2022,12275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 S 1 Nr 1 KTagStG RP 2019, § 12 Abs 4 KTagStG RP 2019, § 16 KTagStG RP 2019, § 2 Abs 4 KTagStGAV RP 2021, § 6 KTagStGAV RP 2021
    Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer Kindertagesstätte; Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung; Angemessenheit der Personalkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KitaG § 12 Abs. 1
    Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung in Kindertagesstätten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter Eingruppierung der Beschäftigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter Eingruppierung der Beschäftigten - OVG Koblenz zu den Voraussetzungen eines Rechtsanspruch auf Zuschuss zu ungedeckten Personalkosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Die vom Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 4 AZR 26/95 juris, Rn. 48 m.w.N.) zu den Entgeltgruppen nach dem BAT entwickelten Maßstäbe sind auch für die Auslegung der gleichlautenden Entgeltgruppen des TVöD und damit bei der Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Personalkosten nach § 12 Abs. 6, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KitaG (juris: KTagStG RP 2019) heranzuziehen.

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 - 4 AZR 26/95 - juris, Rn. 48 ff. - zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 - 4 AZR 26/95 - juris, Rn. 48 m.w.N.).

    Es müsse geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrsche (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, juris, Rn. 49).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (vgl. BAG, Urteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 -, juris, Rn. 40 ff.).

    Dieser Schluss ist schon deswegen nicht möglich, weil es für Beschäftigte in der Tätigkeit von Erziehern/Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung in der Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 3 eine spezielle Eingruppierungsvorschrift gibt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 -, juris, Rn. 52).

    Die Klägerin hat lediglich auf die genannten Fortbildungsmaßnahmen von Frau C. verwiesen, ohne Ausführungen dazu zu machen, wie diese Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsmerkmal der gleichwertigen Fähigkeiten einzuordnen sind (vgl. dazu BAG, Urteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 -, Rn. 59).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11121/14

    Zur Frage der "Personalkosten" im Sinne von § 12 Abs 1 KTagStG RP - hier: Kosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Voraussetzung eines Rechtsanspruchs der Klägerin als Einrichtungsträgerin gegen den Beklagten als Träger der Jugendhilfe auf einen weitergehenden Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten in der von ihr geltend gemachten Höhe nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KitaG ist demnach, dass es sich bei diesen Personalkosten um "angemessene Aufwendungen" handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. November 2007 - 7 A 10653/07.OVG -, juris; zur Abgrenzung zu den Sachkosten OVG RP, Urteil vom 24.September 2015 - 7 A 11121/14 -, juris).

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (vgl. Urteil des Senats vom 24. September 2015 - 7 A 11121/14 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10583/21

    Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Ob außerdem, wie von dem Beigeladenen geltend gemacht, auch förderrechtliche Gründe, insbesondere die Vorgaben der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten vom 1. August 2013, einer Eingruppierung der Mitarbeiterin in die Entgeltgruppe S 8a entgegenstehen, ist demnach nicht entscheidungserheblich und kann mithin im vorliegenden Fall offenbleiben (vgl. zur Bedeutung der Fachkräftevereinbarung für die Eingruppierung einer Mitarbeiterin einer Kindertagesstätte das Urteil des Senats vom selben Tag im Verfahren 7 A 10583/21.OVG).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    In den vertraglich gezogenen Grenzen kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts die vom Angestellten geschuldete, also von ihm auszuübende Tätigkeit konkretisieren (vgl. zum BAT BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 33).
  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Vielmehr zeige die Lebenserfahrung, dass "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als ein Angestellter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden könne, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlten (vgl. BAG Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 -, juris, Rn. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 437/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Unter einer Erzieherin, dieser Begriff ist im Zusammenhang mit den Regelungen des BAT und auch des TVöD berufskundlich zu verstehen, werden solche Personen verstanden, die in der außerschulischen Arbeit sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend Kinder oder Jugendliche betreuen (vgl. BAG, Urteil vom 9. November 2005 - 4 AZR 437/04 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06

    Keine Erstattung von Personalkosten für ungeeignete Erzieherinnen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Angemessene Aufwendungen sind zunächst Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG -, juris, Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2007 - 7 A 10653/07

    Kindergartenrecht; Bemessung des Personalkostenzuschusses; Personal in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Voraussetzung eines Rechtsanspruchs der Klägerin als Einrichtungsträgerin gegen den Beklagten als Träger der Jugendhilfe auf einen weitergehenden Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten in der von ihr geltend gemachten Höhe nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KitaG ist demnach, dass es sich bei diesen Personalkosten um "angemessene Aufwendungen" handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. November 2007 - 7 A 10653/07.OVG -, juris; zur Abgrenzung zu den Sachkosten OVG RP, Urteil vom 24.September 2015 - 7 A 11121/14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 6/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
    Die Ausgleichspflicht des Jugendamtsträgers für die ungedeckten Personalkosten findet daher dort ihre Grenze, wo auch eine Landeszuwendung entfällt (vgl. zu dieser Einschränkung auch OVG RP, Urteil vom 29.September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10583/21

    Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer

    Zunächst folgt aus der Abfassung dieser tariflichen Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 3, dass man nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien die "Tätigkeit von Erziehern" auch ohne entsprechende Fachausbildung und Prüfung ausüben kann (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 -, juris, Rn. 25), wie ein Vergleich mit der Entgeltgruppe S 8a zeigt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 13. Mai 2022 - 7 A 10582/21.OVG -).
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